Universitätsarchiv Tübingen
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Durch die Mitwirkung im Hofgericht, die Ratseigenschaft ihrer Mitglieder und die Tätigkeit als Spruchkollegium für die württembergischen Kriminalgerichte war die Juristische Fakultät ähnlich wie die theologische in die Landesverwaltung des Herzogtums Württemberg eingebunden. Neben der Lehre war die Spruchpraxis (Konsiliarpraxis) die wichtigste Tätigkeit der Professoren.
1923 wurde die Fakultät mit der Staatswissenschaftlichen Fakultät zur Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vereinigt. Die juristischen Lehrstühle beider Fakultäten wurden in der Rechtswissenschaftlichen Abteilung zusammengefaßt. 1970-1978: Fachbereich Rechtswissenschaft (Fachbereich 3.
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